“IT-Indern” wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert

Trotz unsicherer Aussichten für die deutsche Wirtschaft und die damit verbundene konservative Personalpolitik der Unternehmen, ist der Fachkräftemangel in Branchen wie der Informationstechnologie weiterhin akut
. Aktuellen Studien zu Folge suchen mittlerweile 21 Prozent aller deutschen Unternehmen auf dem indischen Subkontinent nach Mitarbeiter. Die Beschäftigung indischer Programmierer in Deutschland wird nun einfacher. Die deutsche Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen.

Mit diesem Gesetz soll die im Mai 2009 erlassene EU-Richtlinie, die die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung festlegt, umgesetzt werden. Hierbei werden die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderungsregelung genutzt:

Es wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: Die Blaue Karte EU

Neben einem Hochschulabschluss ist für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen wird verzichtet, wodurch der Zugang nicht nur vereinfacht, sondern das Verfahren auch erheblich beschleunigt wird.

Für Hochqualifizierte in Mangelberufen gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte.
Auch bei Ihnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.

Beide Gruppen können bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten

Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.

Über die reine Richtlinienumsetzung hinaus werden weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration vorgenommen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:

  • Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.
  • Absolventen deutscher Hochschulen können in dem Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.
  • Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht.
  • Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.

Mehr als zehn Jahre nachdem Kanzler Schröder die “IT-Inder” nach Deutschland locken wollte, gibt es jetzt also einen neuen Anlauf Talente aus Delhi und Bangalore anzuziehen. Damals wollten die wenigsten nach Deutschland zum Arbeiten kommen. Es braucht nämlich mehr als die gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel eine offene Gesellschaft.

(Quelle zu den gesetzlichen Bestimmungen: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/12/fachkraefte.html)

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Beitrag veröffentlicht

von

Wolfgang Bergthaler

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